Die Buchbestände, die der Großkanzlei des Königs von Sardinien angehörten, bilden den Grundstock der Juristischen Zentralbibliothek; dazu kamen später die aus aufgelösten Kongregationen stammenden Büchersammlungen hinzu, sowie die Buchbestände, die in der Bibliothek Rucellai von Palazzo Firenze, ehemahligem Sitz des Justizministerium, aufbewahrt waren.
Seit 1880 wurde der Bibliothek das Vorrecht zugestanden, eine Kopie aller auf dem Staatsgebiet gedruckten Veröffentlichungen zu erhalten – ein Vorrecht, das später von den immer noch gültigen Bestimmungen über die Pflichthinterlegung der Druckschrifte bestätigt wurde; diese zeitliche Kontinuität der Bibliothek macht sie zum nationalen Archiv der juristischen Veröffentlichungen.
Die Bibliothek, die unter anderem auch einen antiken Buchbestand mit Inkunalbeln und Exemplaren aus dem 16. and 17. Jahrhundert enthält, verfügt zur Zeit über 200.000 Bände - darunter mehr als 1.000 laufende italienische und ausländische Periodika, 1.300 abgeschlossene Periodika – und über Datenbanken auf CD-ROM.
Die Juristische Zentralbibliothek gehört zum juristischen Pol des Nationalen Bibliotheksdienstes [SNB,Servizio Bibliotecario Nazionale], zusammen mit den Bibliotheken des Obersten Verwaltungsgerichthofes [Consiglio di Stato], des Innenministeriums und des Datenverarbeitungszentrums [CED, Centro Elaborazione Dati] des Kassationsgerichtshofes.
Die Teilnahme am Nationalen Bibliotheksdienst erlaubte die Automation aller Bibliotheksdienste (Bucherwerb, Katalogisierung, Ausleihe am Ort und Leihverkehr) sowie die Forschung bibliografischer Angaben im Alphabetischen Gasamtkatalog, der zur Zeit ca. 3 Millionen bigliografische Informationen umfaßt, die von den am Netz angeschlossenen Bibliotheken (zur Zeit rund 350) eingeführt werden.
Die Vermehrung der Buchbestände machte den Umzug aus den Räumen in Via Arenula, die allzu klein geworden waren, zu den größeren und neugestalteten Räumen im Justizgebäude in Piazza Cavour unentbehrlich. Heute verfügt die neue Struktur über weite Räume, die sowohl für die Konsultations- und Leseplätze als auch für die Unterbringung des Buchbestandes bestimmt sind.
Die Zulassung beschränkt sich auf Richter der Gerichtsordnung, Angestellte des Justizministerium (auch im Ruhestand), Angestellte anderer Staatsverwaltungen, Mitglieder von Berufsständen und Studenten juristischer und wirtschaftwissentschaftlicher Fakultäten, die ihre Dissertation vorbereiten. Den Bibliotheksbenutzern wird gegen Vorlage eines Personalausweises eine Lesekarte ausgegeben.
BIBLIOGRAPHISCHE ANGABEN
Die bibliographischen Forschungen können direkt von den Bibliotheksbenutzern durchgeführt werden, die neben dem traditionellen Katalog,auch ein On-line-Info-System zur Verfügung haben. Notwendigerweise können sie sich für weitere Informationen und für die Desideratenliste an den Assistenten im Lesesaal wenden.
BENUTZUNG IM LESESAAL
Nach Ausfüllen des einschlägigen Formulars können höchstens vier Werke jeweils bestellt werden. Am Ende der Konsultation können die Bände für weitere drei Tage für den Leser reserviert werden. Die Bibliotheksbenutzer haben freien Zugang zu den im Lesesaal aufgestellten Büchern.
CD-ROM und Mikrofiches können nur von Richtern der Gerichtsordnung und Angestellten des Justizministerium nicht länger als eine Stunde benutzt werden.
AUSLEIHE
Die Bibliothek verleiht ihre Bücher an Richter der Gerichtsordnung und Angestellte des Justizministerium, sowie an Angestellte anderer Staatsverwaltungen (auch im Ruhestand). Die Ausleihe ist auf je zwei Werke beschränkt und die Leihfrist beträgt fünfzehn Tage. Eine Fristverlängerung auf höchstens zwanzig Tage ist im Fall von Bibliotheksbenutzern zulässig, die in Rom nicht wohnhaft oder ansäßig sind.
Nachschlagewerke, Periodika, Rara, Gesetzes- und Entscheidungssammlungen, nicht auf Papier enthaltene Werke sowie Bücher im schlechten Erhaltungszustand können nicht ausgeliehen werden.
KOPIERDIENST
Die unvollständige Reproduktion der Dokumente ist ausschließlich zu persönlichen Studienzwecken zulässig, sofern sie die Erhaltung der Dokumente nicht beeinträchtigt und gemäß den gültigen Gesetzesbestimmungen erfolgt.
Die Ersuchen müssen vom Assistenten im Lesesaal bewilligt werden. Die Bibliotheksbenutzer, die den Justizbehörden nicht angehören, können Kopiergeräte verwenden, die mit vom Automaten erhältlichen Magnetkarten funktionieren.
Die Richter der Gerichtsordnung und die Angestellten des Ministeriums für Gnadensachen und Justiz können täglich -nur amtshalber- höchstens zehn Kopien kostenlos vom Kopierdienst erhalten.
TELEFAX
Nur die Richter der Gerichtsordnung können Ersuchen um bibliographische Auskünfte oder um Kopien auch per Telefax übermitteln.
Diese Ersuchen können erledigt werden, sofern sie -immer nur amtshalber- zehn Buchseiten nicht überschreiten.